betriebsfremder Ertrag

betriebsfremder Ertrag
Ertrag, der nicht aus Betriebsleistungen stammt, sondern aus sonstiger Betätigung der Unternehmung. B.E. ist in der Kostenrechnung ein Teil des  neutralen Ertrages, der nicht in die betriebliche Leistungsrechnung zu übernehmen ist (vgl. die Abgrenzung im Industriekontenrahmen über die Kontengruppen 90, 91). In der  Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden b.E., wenn sie die gewöhnliche Geschäftstätigkeit betreffen, als  sonstiger betrieblicher Ertrag, sonst als außerordentlicher Ertrag ausgewiesen.
- Beispiele: Erträge aus Verpachtung eines Fabrikgrundstücks, das nicht für die Produktion des eigenen Unternehmens verwendet wird (sonstige betriebliche Erträge); Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf einer Beteiligung (außerordentliche Erträge).

Lexikon der Economics. 2013.

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